Wenn Sie sich
hilflos fühlen.
Strafverteidigung
Individualverteidigung
Zum Verdächtigen kann jeder werden.
Das Strafrecht dringt mittlerweile in Lebensbereiche vor, in denen niemand damit rechnet. Gerade in der Wirtschaft vertraut der Gesetzgeber zunehmend auf strafbewehrte Ge- und Verbote, deren Existenz selbst den in diesem Bereich Tätigen nicht immer bekannt ist. Zugleich gehen die Behörden – bestärkt durch erweiterte Ermittlungsbefugnisse und eine zunehmend oberflächliche gerichtliche Kontrolle ihrer Ausübung – mit wachsender Aggressivität vor. Schon ein Anfangsverdacht ermöglicht den Ermittlern unter Umständen weitgehende Eingriffsmöglichkeiten. Wohn- und Geschäftsräume können durchsucht, Post und E-Mails gelesen und Telefonate abgehört werden.
Der staatliche Ermittlungsapparat ist heute mehr denn je übermächtig und der Einzelne ohne professionellen Beistand in der Regel chancenlos. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, dieser Übermacht mit den Mitteln des Rechts entgegenzutreten. Die Strafprozessordnung räumt ihm dazu Teilnahme- und Mitwirkungsbefugnisse ein, die es vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung konsequent auszuüben gilt.
„Strafverteidigung ist Kampf.“ Für uns bedeutet dies, die Rechte des Beschuldigten im Verfahren kompromisslos zu wahren. Zugleich muss der seriöse Verteidiger seinen Mandanten aber darauf aufmerksam machen, wenn sich dessen Ziel – etwa ein vollständiger Freispruch – bei realistischer Beurteilung nicht erreichen lässt. Wer sich nicht traut, seinem Mandanten die Wahrheit zu sagen und ihn ins offene Messer laufen lässt, wird seiner Aufgabe nicht gerecht. Schlimmer noch: Er vergibt möglicherweise die Chance, das unter diesen Umständen bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten zu erreichen.
Kein seriöser Verteidiger kann seinem Mandanten garantieren, wie ein Verfahren ausgehen wird. Was wir indes garantieren, ist ein entschiedener und kompetenter Einsatz für die rechtlichen Interessen unserer Mandanten, denen wir – gleich um welchen Vorwurf es sich handelt – mit Respekt und Offenheit gegenübertreten.
Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Einzelpersonen in allen Phasen strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren. Dies gilt auch für Strafverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug, namentlich in Auslieferungsverfahren. In diesen vertreten wir engagiert – oftmals in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk an ausländischen Kollegen – die Interessen des Verfolgten.
Unternehmensverteidigung
Die Aussage, in Deutschland gebe es kein Unternehmensstrafrecht, ist faktisch falsch. Zwar können bisher gegen Unternehmen und Verbände keine Kriminalstrafen verhängt werden. Die deutsche Rechtsordnung sieht jedoch ein breites Arsenal an Sanktionen vor, die Unternehmen unmittelbar betreffen und die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen.
So können strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche eines Unternehmens nicht nur zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Unternehmen führen. Vielmehr können Unternehmen bei Rechtsverstößen ihrer leitenden Mitarbeiter auch durch Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro unmittelbar selbst sanktioniert werden. Hat das Unternehmen im Zusammenhang mit den Verstößen Gewinne erzielt oder Vermögen erlangt, so ist die Abschöpfung und Einziehung dieser Vermögenswerte möglich. Die daraus erwachsenden Zahlungsverpflichtungen können den genannten Rahmen um ein Vielfaches übersteigen und die Existenz des Unternehmens gefährden.
Flankierend von weitreichenden Eingriffsbefugnissen gehen Behörden immer häufiger dazu über, bereits im Ermittlungsverfahren Vermögenswerte nach Möglichkeit umfassend vorläufig zu sichern. Oftmals wissen die Unternehmensverantwortlichen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht von der Existenz eines laufenden Verfahrens. Vielmehr erlangen sie erst Kenntnis davon, wenn bereits sämtliche Unternehmenskonten durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt sind. Schlimmstenfalls können diese Maßnahmen der Vermögenssicherung ein Unternehmen ruinieren, bevor es zu einer Schuldfeststellung kommt. Hier bedarf es einer zeitnahen und engagierten anwaltlichen Begleitung.
In den Blick zu nehmen sind weiter die möglichen außerstrafrechtlichen Nebenfolgen eines Ermittlungsverfahrens. Dazu gehört nicht nur etwa die drohende Eintragung des Unternehmens in das Wettbewerbsregister, sondern auch mögliche Reputationsschäden: Die mediale Berichterstattung über Ermittlungen verunsichert Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten und kann den mühsam aufgebauten Ruf eines Unternehmens dauerhaft beschädigen.
Nach alledem ist die Unternehmensverteidigung eine komplexe Aufgabe, die neben juristischen Kenntnissen auch Fingerspitzengefühl und Augenmaß erfordert. Der Anwalt ist oftmals Verteidiger, Koordinator und PR-Manager zugleich. In der Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden muss er strategisches Geschick und Durchsetzungskraft zeigen, ohne den Sinn für das Machbare zu verlieren.