Strafverteidigung

Individualverteidigung

 

Zum Verdächtigen kann jeder werden.

Das Strafrecht dringt mittlerweile in Lebensbereiche vor, in denen niemand damit rechnet. Gerade in der Wirtschaft vertraut der Gesetzgeber zunehmend auf strafbewehrte Ge- und Verbote, deren Existenz selbst den in diesem Bereich Tätigen nicht immer bekannt ist. Zugleich gehen die Behörden – bestärkt durch erweiterte Ermittlungsbefugnisse und eine zunehmend oberflächliche gerichtliche Kontrolle ihrer Ausübung – mit wachsender Aggressivität vor. Schon ein Anfangsverdacht ermöglicht den Ermittlern unter Umständen weitgehende Eingriffsmöglichkeiten. Post und E-Mails können gelesen, Telefonate abgehört und Wohnräume überwacht werden. Der Betroffene erhält hiervon oft erst viel später Kenntnis, etwa wenn Polizisten vor den Augen seiner Familie und seiner Nachbarn die Wohnung durchsuchen oder er schlimmstenfalls festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wird.

Der staatliche Ermittlungsapparat ist heute mehr denn je übermächtig und der Einzelne ohne professionellen Beistand in der Regel chancenlos. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, dieser Übermacht mit den Mitteln des Rechts entgegenzutreten. Die Strafprozessordnung räumt ihm dazu Teilnahme- und Mitwirkungsbefugnisse ein, die es vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung konsequent auszuüben gilt.

„Strafverteidigung ist Kampf.“ Für uns bedeutet dies, die Rechte des Beschuldigten im Verfahren kompromisslos zu wahren. Zugleich muss der seriöse Verteidiger seinen Mandanten aber darauf aufmerksam machen, wenn sich dessen Ziel – etwa ein vollständiger Freispruch – bei realistischer Beurteilung nicht erreichen lässt. Wer sich nicht traut, seinem Mandanten die Wahrheit zu sagen und ihn ins offene Messer laufen lässt, wird seiner Aufgabe nicht gerecht. Schlimmer noch: Er vergibt möglicherweise die Chance, das unter diesen Umständen bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten zu erreichen.

Kein seriöser Verteidiger kann seinem Mandanten garantieren, wie ein Verfahren ausgehen wird. Was wir indes garantieren, ist ein entschiedener und kompetenter Einsatz für die rechtlichen Interessen unserer Mandanten, denen wir – gleich um welchen Vorwurf es sich handelt – mit Respekt und Offenheit gegenübertreten.

Unternehmensverteidigung

 

Die Aussage, in Deutschland gebe es kein Unternehmensstrafrecht, ist faktisch falsch. Zwar können bisher gegen Unternehmen und Verbände keine Kriminalstrafen verhängt werden. Die deutsche Rechtsordnung sieht jedoch ein breites Arsenal anderer Sanktionen vor, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen.

So lässt das Ordnungswidrigkeitenrecht die Verhängung von Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro aufgrund von Rechtsverstößen einzelner Mitarbeiter zu. Noch viel härter trifft das Unternehmen die Abschöpfung von Gewinnen, die im Zusammenhang mit dem Verstoß erzielt worden sind. In diesem Fall können die Zahlungsverpflichtungen den genannten Rahmen um ein Vielfaches übersteigen und die Existenz des Unternehmens gefährden. Deshalb gehen Behörden immer häufiger dazu über, bereits im Ermittlungsverfahren Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen und z.B. Konten einfrieren zu lassen. Schlimmstenfalls kann ein Betrieb ruiniert werden, bevor es zu einer Schuldfeststellung kommt.

Selbst wenn sich dies vermeiden lässt, können die Nachwirkungen eines Bußgeldverfahrens verheerend sein. Die Eintragung in verschiedene Register kann – etwa wegen der faktischen Unmöglichkeit, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben – einer Gewerbeuntersagung gleichkommen. Die mediale Berichterstattung über Ermittlungen verunsichert Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten und kann den mühsam aufgebauten Ruf eines Unternehmens dauerhaft beschädigen.

Es liegt auf der Hand, dass im Hinblick auf diese Konsequenzen auch das Unternehmen eines Rechtsbeistands bedarf, der ausschließlich seine Interessen wahrnimmt. Dies ist gerade dann besonders wichtig, wenn zugleich gegen Leitungspersonen des Unternehmens ermittelt wird, deren Interessen keineswegs mit denjenigen des Unternehmens deckungsgleich sein müssen.

Unter diesen Umständen ist die Unternehmensverteidigung eine komplexe Aufgabe, die neben juristischen Kenntnissen auch Fingerspitzengefühl und Augenmaß erfordert. Der Anwalt ist oftmals Verteidiger, Koordinator und PR-Manager zugleich. In der Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden muss er strategisches Geschick und Durchsetzungskraft zeigen, ohne den Sinn für das Machbare zu verlieren.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kennen diese Aufgaben und sind den damit verbundenen Anforderungen gewachsen. Unternehmen aller Größen und Branchen sind von uns mit Erfolg verteidigt worden.

Besondere Erfahrung und Kompetenz können wir bei sog. verfahrensbegleitenden Internal Investigations vorweisen. Diese stellen häufig ein probates Mittel der Unternehmensverteidigung dar. Indem wir im Auftrag des Unternehmens, in der Sache jedoch unabhängig, den Sachverhalt aufklären, tragen wir dazu bei, die schädlichen Auswirkungen staatlicher Ermittlungen – z.B. öffentlichkeitswirksame Durchsuchungsmaßnahmen, Beschlagnahme von Unterlagen und Daten, lange Verfahrensdauer usw. – zu vermeiden oder wenigstens einzugrenzen. Bestenfalls werden die Ergebnisse der internen Ermittlungen von den Behörden ohne eigene Maßnahmen übernommen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich anlässlich mehrerer – teils grenzüberschreitender – Internal Investigations den Respekt sowohl von Staatsanwaltschaften als auch von betroffenen Unternehmen erworben.

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