Wettbewerbsstrafrecht und Kartellordnungswidrigkeiten
Der Staat schützt den freien Wettbewerb durch eine Vielzahl von Straf- und Bußgeldtatbeständen. Vor allem im Rahmen von Ausschreibungsverfahren drohen vielfältige und oftmals unterschätzte Risiken. Aber auch beim Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder gewerblichen Schutzrechten drohen strafrechtliche Fallstricke.
Neben dem Submissionsbetrug (§ 298 StGB) und dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen (§ 17 UWG) sind die Bußgeldtatbestände des GWB wegen der Höhe der möglichen Sanktionen besonders gefürchtet. Ein Kartellverstoß kann überdies schnell zu Ermittlungen wegen Untreue (§ 266 StGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO) führen.
Durch präventive Beratung unterstützen wir Unternehmen bei der Früherkennung solcher Risiken. Kommt es zu Ermittlungen, verteidigen wir konsequent und ggf. in enger fachlicher Abstimmung mit kartellrechtlich versierten Kollegen, um eine umfassende Wahrnehmung der Mandanteninteressen auf allen Ebenen zu garantieren.