Berufsrechtliche Verfahren

Das Berufsrecht der sog. freien Berufe – Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u.a. – ist geprägt von staatlicher Aufsicht einerseits und eigenverantwortlicher Selbstverwaltung durch die jeweiligen Berufskammern andererseits.

Das darin angelegte Spannungsverhältnis bringt die Besonderheit mit sich, dass die Berufsaufsicht und Ahndung vermeintlicher berufsrechtlicher Verstöße in leichten Fällen durch die Kammern selbst und in schweren Fällen durch die staatlichen Gerichte ausgeübt wird. In letzterem Fall sind spezielle Spruchkörper an den ordentlichen Gerichten zuständig. Das Verfahren folgt den Regeln des Strafverfahrensrechts.

Für andere (nicht ahndende) berufsrechtliche Maßnahmen der Kammern – z.B. die Anordnung einer Sonderprüfung – ist der Weg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Das dortige Verfahren folgt den Regeln der Verwaltungsgerichtsordnung, gewährt dem Betroffenen aber keine der Strafprozessordnung vergleichbaren Verteidigungsrechte.

Ein berufsrechtliches Verfahren belastet den Betroffenen in vielfacher Hinsicht, weil es allzu oft um die wirtschaftliche Existenz zu gehen scheint. Die Anwendung strafprozessualer Regeln wird – trotz aller Vorzüge gegenüber dem Verwaltungsverfahren – zudem als stigmatisierend empfunden.

Berufsrechtliche Verfahren bergen auch zivilrechtliche Folgerisiken. Es drohen Schadenersatzforderungen durch den Patienten bzw. Mandanten und ggf. auch von dritter Seite (z.B. Anleger). Im schlimmsten Fall können berufsrechtliche Verstöße sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – z.B. mit Blick auf die Bilanzdelikte.

All diese Aspekte gilt es, im Auge zu behalten. Deshalb setzt eine qualifizierte Beratung nicht nur ein hohes Maß an juristischer Sachkunde, sondern auch praktischer Erfahrung voraus. Nur diese versetzt den Berater in die Lage abzuschätzen, ob eine kämpferische Herangehensweise, ggf. durch alle Instanzen, lohnend erscheint, oder durch Kompromissbereitschaft ein schneller und erträglicher Abschluss des Verfahrens herbeigeführt werden sollte.

Ehrlichkeit mit dem Mandanten und ein klarer Blick für das Machbare sind unabdingbare Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren. Ein guter Kompromiss muss keinesfalls als Niederlage verstanden werden. Schon die Abschwächung einer Formulierung im Bescheid der Kammer kann bisweilen Folgerisiken ganz oder teilweise ausschließen und als Erfolg gelten. In jedem Fall sollte der Betroffene einen fachkundigen Rechtsbeistand an seiner Seite wissen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben schon viele Freiberufler begleitet und dem jeweiligen berufsrechtlichen Verfahren zu einem optimalen Ausgang verholfen.

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