Danckert Bärlein Partner

Außenwirtschaftsstrafrecht

Auch in einer zunehmend globalisierten und über alle Landesgrenzen hinweg agierenden Wirtschaft unterliegt der Handel mit bestimmten Gütern Beschränkungen. Das Exportgeschäft ist in diesen Fällen nicht nur mit kaufmännischen, sondern auch mit strafrechtlichen Risiken behaftet.

Ausfuhrbeschränkungen können auf Maßnahmen der Bundesregierung, der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen zurückgehen und bestimmte Staaten oder bestimmte Güter bzw. Dienstleistungen betreffen. Verstöße gegen solche Beschränkungen werden u.a. durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) mit schweren Strafen bedroht.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet liegt in der präventiven Beratung von Personen oder Unternehmen, die mit strategischen Gütern (insbesondere sog. Dual-Use-Gütern) handeln oder geschäftliche Beziehungen zu Staaten unterhalten, die von Embargos oder Sanktionen betroffen sind. Dabei überwachen wir fortlaufend die einschlägigen – auch internationalen – Vorschriften und geben unseren Mandanten dadurch die Sicherheit, dass sich ihr Verhalten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hält.

Fragen Sie uns!