Danckert Bärlein Partner

Revisionsrecht

Am Ende des Instanzenzugs steht im Erwachsenenstrafrecht das Rechtsmittel der Revision. Nach einem enttäuschenden Ausgang der Tatsacheninstanz werden hohe Erwartungen in das Revisionsverfahren gesetzt, das besonders in formeller Hinsicht anspruchsvollen Regeln folgt.

Die Hoffnungen, die sich an diese „letzte Instanz“ knüpfen, können oftmals nicht erfüllt werden. Es handelt sich um eine reine Rechtsprüfung, die zumeist im schriftlichen Verfahren erfolgt. Eine Beweisaufnahme findet nicht statt. Prüfungsgegenstand sind ausschließlich die schriftlichen Urteilsgründe und das Hauptverhandlungsprotokoll. Zudem erschweren engherzig ausgelegte Zulässigkeitsvorschriften den Zugang zu den Revisionsrichtern an den Oberlandesgerichten bzw. am Bundesgerichtshof.

Für den Mandanten ist es wichtig, dass die Erfolgsaussichten des – oftmals aufwändigen – Revisionsverfahrens realistisch eingeschätzt werden und das Rechtsmittel – falls er sich für die Durchführung entscheidet – sorgfältig und kenntnisreich begründet wird. Oftmals führen Mängel der Urteilsgründe oder des Verfahrens, die dem Mandanten eher unwichtig erscheinen, zur Aufhebung eines Urteils, wohingegen diejenigen Umstände, die ihn umtreiben, oft nicht mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden können.

Aufgrund vieljähriger Erfahrung und zahlreicher durchgeführter Revisionsverfahren besitzen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Kompetenz, die Beratung und Verteidigung auf diesem Gebiet im besten Interesse unserer Mandanten zu führen.

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