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Arbeitsstrafrecht

Die komplexe Materie des Arbeitsstrafrechts richtet sich ausschließlich an Arbeitgeber. Die fortschreitende Reglementierung des Arbeitslebens bringt immer neue Gesetze hervor, die regelmäßig auch Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten und somit erhebliche Risiken bergen.

Daneben finden sich grundlegende arbeitsstrafrechtliche Normen in bestehenden Gesetzen des Arbeits-, Steuer-, Verwaltungs- und Sozialrechts sowie im Strafgesetzbuch (StGB). Regelungswerke wie das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Asylgesetz (AsylG) und Sozialgesetzbuch (SGB) sind nur einige Beispiele. Eine Vielzahl der Verfahren betrifft Mindestlohnunterschreitungen, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung bzw. Arbeitnehmerüberlassung oder Beitragsvorenthaltungen (§ 266a StGB) sowie damit korrespondierende steuerstrafrechtliche Vorwürfe.

Arbeitsstrafrechtliche Verfahren erfordern eine rasche Erfassung wirtschaftlicher Zusammenhänge und einen routinierten Umgang mit spezialisierten Ermittlungsbehörden wie Hauptzollamt und Steuerfahndung. Unverzichtbar ist auch die Kenntnis etwaiger Nebenfolgen arbeitsstrafrechtlicher Vorwürfe. Hierbei sind vor allem steuerliche und haftungsrechtliche Folgen sowie wettbewerbsbeschränkende Eintragungen in das Gewerbezentral- oder Korruptionsregister zu nennen. Auch die Möglichkeit einer Gewerbeuntersagung sowie der Widerruf oder die Nichterteilung behördlicher Konzessionen sind zu bedenken.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich sowohl in wissenschaftlichen Publikationen als auch in zahlreichen einschlägigen Verfahren mit dieser Materie auseinandergesetzt und behalten deshalb das Gesamtbild stets im Blick.

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