Arzt- und Medizinstrafrecht
Auch im rasant wachsenden Gesundheitssektor spielt das Strafrecht eine immer größere Rolle. Zunehmende medizinische Möglichkeiten wecken bei Patienten und Angehörigen hohe Erwartungen, die mitunter das allgemeine Lebensrisiko und nicht selten die Realität im Gesundheitswesen außer Betracht lassen. Immer häufigere Strafverfahren gegen Angehörige der Heilberufe sind die Folge.
Der Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts umfasst dabei zunächst die klassischen Delikte um den „ärztlichen Kunstfehler“, nämlich die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Doch auch weitere Facetten medizinischer oder pflegerischer Tätigkeit stehen im Fokus. Strafverfahren wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB) sind nur einige Beispiele. Hinzu kommen strafbare Verhaltensweisen bei der klinischen Prüfung sowie beim Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln. Dabei können Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), Medizinproduktegesetz (MPG) oder Heilmittelwerbegesetz (HWG) strafrechtliche Folgen auslösen.
Zudem bringt der faktische Wandel medizinischer Einrichtungen zu Wirtschaftsunternehmen weitere Strafbarkeitsrisiken mit sich. Immer häufiger stellt sich auch die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von betriebswirtschaftlichen Leitern, ärztlichen Direktoren oder Chefärzten wegen Abrechnungsbetruges, Untreue und Korruptionsdelikten.
Wegen der engen Verknüpfung rechtlicher und medizinischer Fachspezifika sowie der weitreichenden berufs- und arbeitsrechtlichen Folgen sind Strafverfahren dieser Art häufig komplex. Für den Betroffenen stellen sie in Kombination mit regelmäßig parallel auftretenden zivilrechtlichen Schadensersatzprozessen eine starke, unter Umständen sogar existenzgefährdende Bedrohung dar.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und verteidigen seit Jahren erfolgreich im Arzt- und Medizinstrafrecht. Zu unseren Mandanten zählen neben Ärzten, Medizinern und Pflegepersonal auch Laboreinheiten, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Pharmaunternehmen sowie Forschungs-, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Daneben unterstützen wir auch präventiv bei der Bewältigung strafrechtlicher Krisensituationen oder der internen Aufarbeitung strafrechtlich relevanter Vorfälle.