Danckert Bärlein Partner

Betäubungsmittelstrafrecht

Den Kampf gegen Drogen führt der Staat mit kompromissloser Härte. Ohne professionellen Beistand kann der einzelne Beschuldigte dabei schnell zum Kollateralschaden werden. Dass die repressive Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte gescheitert ist, kann kaum ein Praktiker leugnen. Mittlerweile sprechen sich selbst hochrangige Justizjuristen für eine Kehrtwende aus. Gleichwohl verfolgen die Ermittlungsbehörden auf Grund der vernunftwidrigen Gesetzeslage weiterhin zum großen Teil Personen, die eher Hilfe statt Strafe benötigen. Wenig einsichtig ist es auch, dass derselbe Staat, der auf die Verbreitung von Tabak und Alkohol Steuern erhebt, den Umgang mit Marihuana und anderen weichen Drogen unter Strafe stellt.

Die Praxis der Strafverfolgung leidet in vielen Fällen unter grundlegenden rechtsstaatlichen Defiziten. Allzu oft werden Ermittlungsverfahren auf Grundlage unzureichender Erkenntnisse eingeleitet – allenfalls besteht der „Verdacht eines Verdachts“. Bei der Vielzahl von Maßnahmen, die typischerweise und fast schon routinemäßig in diesem Bereich zum Einsatz kommen – Observation, Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung – geht das rechte Maß rasch verloren. Der sich aus der Durchführung aufwändiger Ermittlungen ergebende Erfolgsdruck hat schließlich sogar den Sündenfall des Rechtsstaats herbeigeführt, nämlich den Einsatz von Lockspitzeln. Erst nach und nach scheinen Gerichte und Gesetzgeber diesem Verhalten, das eines Rechtsstaats unwürdig ist, einen Riegel vorzuschieben.

Diese Defizite setzen sich in der Hauptverhandlung fort. Selbst rechtswidrig erlangte Ermittlungsergebnisse können dann von den Gerichten verwertet werden, wenn der Angeklagte oder seine Verteidigung dem nicht rechtzeitig widersprechen. Und zu oft beruhen die Verurteilungen auf den Angaben von – meist tatverstrickten – Zeugen, denen nur zu gerne geglaubt und deren Motivation nicht kritisch genug hinterfragt wird.

Selbstverständlich setzen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei auch und gerade in denjenigen Verfahren für die Rechte unsere Mandanten und die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze ein, in denen die Übermacht des staatlichen Verfolgungsapparats dem Beschuldigten kaum eine Chance zu lassen scheint.

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