Danckert Bärlein Partner

IT-, Medien- und Internetstrafrecht

Das digitale Zeitalter hat sein eigenes Strafrecht hervorgebracht. Dem rasanten technischen Fortschritt hinken Gesetzgebung und Rechtsprechung jedoch immer mindestens einen Schritt hinterher.

Um neue Kriminalitätsformen bewältigen zu können, wurden gänzlich neue Deliktsformen, wie z.B. der Umgang mit Hacking-Tools (§ 202c StGB), geschaffen und bestehende Tatbestände neu interpretiert. Das Ergebnis ist ein komplexes und vielfach unübersichtliches Normengeflecht, das weit über das StGB hinausreicht. Urheberrecht, Datenschutz und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen gewinnen in Bereichen an Bedeutung, wo ihnen bisher wenig Aufmerksamkeit zuteil wurde.

Wir helfen Unternehmen, sich im Dschungel der Vorschriften zurechtzufinden und strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Bei Ermittlungen im Bereich der IT-Kriminalität leisten wir darüber hinaus als Verteidiger Beistand.

Daneben verfügt unser Team auch über ausgeprägte Erfahrung im Bereich der „klassischen“ Presse- und Äußerungsdelikte. Wir unterstützen Journalisten und Medienhäuser im Vorfeld bei der Einschätzung strafrechtlicher Risiken und setzen uns, vom Ermittlungsverfahren bis zur Verfassungsbeschwerde, für ihre Rechte ein. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben zum Teil grundlegende Urteile (z.B. die Cicero-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) zugunsten der Pressefreiheit mit erstritten.

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