Danckert Bärlein Partner

Kapitalmarktstrafrecht

Nach den schweren Finanzkrisen der vergangenen Jahre ist der Ruf nach einer strafrechtlichen Aufarbeitung vermeintlicher Managementfehler lauter geworden. Immer häufiger fühlen sich die Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden dazu berufen, unternehmerische Entscheidungen im Nachhinein in Frage zu stellen.

Die teils verheerenden Folgen der Krise haben dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Finanzdienstleistungssektor verstärkt reguliert und Verstöße gegen banken- und kapitalmarktrechtliche Regelungen des WpHG und KWG mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sanktioniert. Schon zuvor waren es verschiedene sog. Bankenskandale, die zu einer ausufernden Anwendung des Untreuetatbestandes (§ 266 StGB) und zu bis dahin unbekannten Strafbarkeitsrisiken für Vorstände und Aufsichtsräte führten. Mutmaßliche Regelverletzungen, ob bei komplexen Anlagegeschäften oder dem ganz normalen Börsenhandel, werden von den Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden (insbesondere der BaFin) mit großem Aufwand verfolgt. Öffentlichkeitswirksame Großverfahren haben zwar in den seltensten Fällen zu Verurteilungen, bei den Betroffenen jedoch häufig zu irreparablen Reputationsschäden geführt.

Die Beratung und Verteidigung auf diesem Gebiet erfordert Akribie, spezifische Rechtskenntnisse und einschlägige Erfahrung, insbesondere dann, wenn es sich um Umfangsverfahren handelt. Mitglieder unserer Kanzlei waren als Berater und Verteidiger mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des sog. Berliner Bankenskandals beschäftigt und haben dabei – zum Teil über ein Jahrzehnt hinweg – alle Facetten dieser Spezialmaterie kennen gelernt.

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