Danckert Bärlein Partner

Steuerstrafrecht

Zwischen der (noch) legalen Steuervermeidung und der (schon) strafbaren Steuerhinterziehung verläuft ein schmaler Grat. Selbst derjenige, der sich um Ehrlichkeit gegenüber dem Fiskus bemüht, kann sich in das Dickicht des deutschen Abgabenrechts verstricken. Eine Außen- oder Sonderprüfung wird dann schnell zum Krisenfall.

Die Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen erfordert nicht nur Kenntnisse des Straf- und Steuerrechts, sondern oft auch anderer Rechtsgebiete (z.B. des Bilanz- und Gesellschaftsrechts) sowie ein fundiertes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Außerdem gelten im Steuerstrafrecht Verfahrensbesonderheiten (etwa die doppelte Funktion der Steuerfahndung als Steuer- und Ermittlungsbehörde), die der Verteidiger kennen muss, um die sich aus dem Zusammenspiel von Steuer- und Strafverfahren ergebenden Chancen nutzen und Risiken vermeiden zu können.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Verteidigung in Steuerstrafsachen und – in Zusammenarbeit mit versierten Steuerberatern – der Betreuung von Selbstanzeigen. Droht eine Betriebsprüfung in eine strafrechtliche Ermittlung umzuschlagen, kümmern wir uns um das Krisenmanagement und lassen nichts unversucht, um durch eine frühzeitige Intervention bei den Steuerbehörden das Schlimmste zu vermeiden.

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