Verfassungsbeschwerden
Scheitert die Revision, dann gehört der „Gang nach Karlsruhe“ nach der Vorstellung vieler Bürger genauso zum Rechtsweg, wie die Berufung oder Revision davor. Nicht jedes falsche Urteil begründet jedoch die Verfassungsbeschwerde.
Tatsächlich setzt eine erfolgreiche Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht (oder zu einem Landesverfassungsgericht) nicht nur die Ausschöpfung der im jeweiligen Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsmittel, sondern darüber hinaus einen sog. spezifischen Verfassungsrechtsverstoß voraus. Die vom Betroffenen beanstandete Maßnahme muss also unmittelbar auf die Verletzung eines der in der Verfassung aufgezählten Grundrechte bzw. grundrechtsgleichen Rechte zurückzuführen sein.
Ähnlich wie bei der Revision in Strafsachen, ist in diesem Bereich zunächst eine realistische Einschätzung erforderlich, ob die Verfassungsbeschwerde angesichts des sehr weiten grundrechtlichen Prüfungsrasters überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Ist das der Fall, liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Sachverhaltsdarstellung, die zunehmend strengeren Zulässigkeitsanforderungen unterliegt, sowie in der exakten Herausarbeitung des zutreffenden verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben über mehrere Jahre hinweg eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerdeverfahren durchgeführt und hierdurch mehrere grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erwirkt.