Danckert Bärlein Partner

Verkehrsstrafrecht

„Flensburg“, „Nachschulung“ oder „Idiotentest“ sind unter Autofahrern gefürchtete Begriffe. Den Verlust der Fahrerlaubnis erleben nicht nur Berufskraftfahrer oft als Katastrophe. Aber das Verkehrsstrafrecht hält noch weitere Sanktionen bereit.

Das Verkehrsstrafrecht ist nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Verkehrsrecht, das sich vornehmlich mit der zivilrechtlichen Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen befasst. Dagegen betreffen die Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten die Ahndung besonders gefährlicher oder schädlicher Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) sind hier das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) und nicht zuletzt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) nebst dem berüchtigten Bußgeldkatalog (BKat) von Relevanz.

Zu unseren Kompetenzfeldern gehört unter anderem die Verteidigung gegen Vorwürfe wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum. Weiter sind Delikte wie der gefährliche Eingriff in den Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr (§§ 315 ff. StGB) sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) zu nennen. Nicht zu vergessen ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), gemeinhin als „Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“ bekannt. Schließlich können Verkehrsunfälle mit Personenschaden als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung eine strafrechtliche Dimension haben.

Neben alledem verteidigen wir auch gegen Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie etwa Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen.

Die erfolgreiche Verteidigung im Verkehrsstrafrecht erfordert besondere Aufmerksamkeit für die in diesem Bereich möglichen Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die drohenden Schwierigkeiten bei deren Wiedererlangung (MPU bzw. „Idiotentest“). Daneben muss das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg stets im Blick behalten werden, damit auch in Zukunft kein Verlust der Fahrerlaubnis droht. Unser Team tut im Fall der Fälle alles dafür, dass das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht in einer Sackgasse endet.

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