Dr. Viktoria Schrader

Dr. Viktoria Schrader wuchs in Ellerau bei Hamburg auf.

Sie studierte von 2009 bis 2016 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt im Strafrecht und absolvierte außerdem den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht an der TU Dresden.

Während ihres Referendariats war sie u.a. bei der Ethikkommission des Uniklinikums Carl Gustav Carus tätig. In ihrer Wahlstation bei einer international agierenden Kanzlei in Taipeh, Taiwan betreute sie einen grenzüberschreitenden MeToo-Fall und war außerdem in die präventive Betreuung grenzüberschreitender Steuer(-straf-)rechtsmandate, auch im Zusammenhang mit Kryptowährungen, eingebunden. In ihrer Doktorarbeit setzte sie sich mit interdisziplinären Bezügen des Schuldstrafrechts sowie dessen Einfluss auf die Sanktionierung von Unternehmen auseinander. Nach ihrem zweiten Staatsexamen begann sie 2019 ihre berufliche Laufbahn als Rechtsanwältin in Dresden bei der Kanzlei Kiermeier Haselier Grosse im Wirtschaftsstrafrechtsdezernat, wo sie zuvor bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig gewesen war. Seit 2022 führt sie den Titel „Fachanwältin für Strafrecht“.

Sie verteidigte bereits in bekannten, umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren und berät bzw. vertritt Individuen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Sie veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften, hält Vorträge und wurde in Branchenrankings als besonders qualifizierte Anwältin der jüngeren Generation ausgezeichnet.

Seit Oktober 2023 gehört sie der Kanzlei DANCKERT BÄRLEIN & PARTNER an.

T +49 (0)351 271 875 0 (Sekretariat: Annett Gonera)
F +49 (0)351 271 875 59
E schrader@danckert-partner.de

Mitgliedschaften

  • Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt
  • Arbeitskreis Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • JuWiSt e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WiSteV)

Publikationen (Auswahl)

  • Besprechung des Beschlusses des LG Hamburg vom 05.04.2022 – 612 Qs 6/22 in jurisPR-StrafR 1/2023 Anm. 2
  • Besprechung des Urteils des BFH vom 12.07.2022 – VIII R 8/19 in jurisPR-StrafR 22/2022 Anm. 2
  • Besprechung des Urteils des OLG Nürnberg vom 30.03.2022 – 12 U 1520/19 in jurisPR-StrafR 16/2022 Anm. 2 (mit Martha Michel)
  • Besprechung des Urteils des BGH vom 13.10.2021 – 2 StR 418/19 in jurisPR-StrafR 14/2022 Anm. 3
  • Besprechung des Beschlusses des VerfGH Berlin vom 26.01.2022 – 66/19 in juris- PR StrafR 6/2022 Anm. 2
  • Besprechung des Urteils des AG Osnabrück vom 17.03.2021 – 207 Ls 365/20 in juris-PR StrafR 5/2022 Anm. 4
  • Besprechung von Böhm: Die Bedeutung von Vertrauen in der Verteidigerbeziehung unter besonderer Beachtung der Pflichtverteidigung in WiJ 2021, 201
  • Besprechung des Beschlusses des LG Osnabrück vom 16.11.2020 – 1 Qs 47/20 in juris-PR 18/2021 Anm. 1
  • Probleme in gedachten Dreiecken? Der Einfluss der Zahlung nach § 153a StPO auf den versicherungsrechtlichen Haftpflichtprozess in WiJ 2021, 109 (mit Darja Alexandra Wiederschein)
  • Über Schuld und Durchschnittsmenschen – auch ein Beitrag zum Verbandsstrafrecht, Dissertation, Duncker & Humblot, 2021
  • Besprechung des Urteils des OLG Celle vom 29.06.2020 – 3 Ws 154/20 in juris-PR Strafrecht 22/2020 Anm. 1
  • Verhandlung über Rechtsfolgen. Wie eine menschliche Eigenschaft Bedeutsamkeit im Strafprozess erlangt in Schäfer/Schuster (Hrsg.), Auf philosophischer Expedition: Interdisziplinäre Zugänge zur Ökonomie, S. 63 ff.

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