Danckert Bärlein Partner

Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerisches Handeln ist riskant – zunehmend auch strafrechtlich. Mehr denn je vertraut der Gesetzgeber bei der Ordnung des Wirtschaftslebens auf strafrechtliche Instrumente. Kaum ein neues Gesetz kommt noch ohne einen Annex mit Straf- und Bußgeldtatbeständen aus.

Immer öfter werden unternehmerische Entscheidungen im Nachhinein in Frage gestellt. Spezialisierte und international vernetzte Ermittlungsbehörden verfolgen nicht nur die mutmaßlichen Täter, sondern nehmen zunehmend auch aufsichtspflichtige Personen und das Unternehmen selbst ins Visier – nicht selten mit existenzgefährdenden Konsequenzen.

Eine effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen verlangt mehr als nur Rechtskenntnisse. Der Verteidiger muss wirtschaftliche Zusammenhänge nicht nur selbst verstanden haben, sondern auch in der Lage sein, sie den Vertretern der Justiz – die mitunter über keine eigenen Erfahrungen im Wirtschaftsleben verfügen – zu vermitteln. Darüber hinaus sind insbesondere in Großverfahren strategisches Denken, Übersicht, Beharrlichkeit und ein Gespür für unterschiedliche Interessenlagen unverzichtbar.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über außergewöhnliche Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Sie beraten Unternehmen aller Branchen und Größen sowie Einzelpersonen und verteidigen in jedem Stadium eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Zugleich unterstützen sie Unternehmen bei der internen Aufklärung von Unregelmäßigkeiten (Internal Investigations) und helfen ihnen, ihre Rechte als Geschädigte von Straftaten durchzusetzen.

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