Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht reicht vom Schwarzfahren bis zum Mord. Egal, wie der Vorwurf lautet – wir stehen unseren Mandanten in jeder Phase des Strafverfahrens zur Seite.
Der Bereich des allgemeinen Strafrechts umfasst eine Vielzahl von Delikten mit verschiedenen Schutzgütern, die von der körperlichen Unversehrtheit über das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung bis hin zu Vermögen und Eigentum, der persönlichen Freiheit und Ehre reichen. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) enthalten zahlreiche weitere Gesetze, wie z.B. das Waffengesetz (WaffG) oder das Jugendschutzgesetz (JuSchG), wichtige Strafvorschriften.
Nicht zuletzt aufgrund dieser kaum überschaubaren Vielfalt erfordert die Strafverteidigung auf diesem weiten Feld besonderen Sachverstand. Egal ob Bagatelldelikt oder Kapitalverbrechen, ob erstbetroffen oder vorbelastet – stets empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einbindung eines versierten Strafverteidigers. Gerade wer sich keiner Schuld bewusst ist, wird sonst allzu schnell Opfer behördlicher Routine. Wer auf sich gestellt ist, wird häufig überhört. Der Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege und gleichzeitig streng parteilicher Interessenvertreter schirmt ab, weckt Zweifel und kann verhindern, dass der Einzelne „unter die Räder“ gerät.
Die Konfrontation mit Vernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Arrest oder Untersuchungshaft bedeutet für den Betroffenen und sein Umfeld stets einen tiefen Einschnitt. Der Erhalt einer polizeilichen Vorladung, eines Durchsuchungsbeschlusses, Haftbefehls, Strafbefehls oder einer Ladung zur gerichtlichen Hauptverhandlung ist für den Betroffenen – ob nun Zeuge oder Beschuldigter – niemals Routine. Ein Strafverteidiger sorgt in derlei Situationen für Entlastung. Wir beraten und verteidigen Sie mit Sachverstand, Empathie und Weitblick bundesweit gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.