Danckert Bärlein Partner

Berufsrecht

Bestimmte Berufsgruppen sind von strafrechtlichen Vorwürfen doppelt betroffen: Denn selbst wenn ein Strafverfahren glimpflich ausgeht, droht Rechtsanwälten, Ärzten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Freiberuflern mitunter ein Nachspiel bei ihrer aufsichtsführenden Berufskammer. Deren Sanktionsmöglichkeiten angesichts berufsrechtlicher Verstöße – die keineswegs immer die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten müssen – reichen von der Rüge über Bußgelder bis hin zum Ausschluss aus dem Beruf.

Dabei werden berufsrechtliche Verfahren von den Betroffenen oftmals als existenzielle Bedrohung erlebt. Wenn der eigene Beruf und ein ganzes Lebenswerk auf dem Spiel stehen, muss sich der Betroffene ganz auf seinen Berater verlassen können. Dieser braucht nicht nur eine vertiefte Kenntnis der strafprozessualen Regelungen, an die sich die berufsrechtlichen Verfahren anlehnen, sondern auch einen Einblick in die Praxis der jeweiligen Berufe.

Rechtsanwalt Michael Bärlein hatte über ein Jahrzehnt lang als Anwaltsrichter in unzähligen Verfahren das Verhalten von Kollegen zu beurteilen. Er weiß daher wie kaum ein anderer, worauf es bei der Verteidigung gegen berufsrechtliche Vorwürfe ankommt.

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