Danckert Bärlein Partner

Umweltstrafrecht

Der Schutz der Umwelt ist ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Anliegen, das der Gesetzgeber und die Verwaltung durch immer zahlreichere – und häufig leider unausgereifte und überkomplexe – Vorschriften verfolgen. Zunehmend kommt dabei auch das Strafrecht zum Einsatz. Bei Verstößen gegen umweltrechtliche Bestimmungen drohen Unternehmen und den für sie handelnden Personen also nicht nur verwaltungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen, sondern auch schwerwiegende straf- bzw. bußgeldrechtliche Sanktionen.

Beratung und Verteidigung auf diesem Rechtsgebiet erfordern nicht nur die Beherrschung der einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, sondern auch ein Verständnis für die maßgeblichen verwaltungsrechtlichen Normen und Verfahren sowie für diejenigen (regelmäßig komplexen) technischen Abläufe, die konkret in Rede stehen.

Mitglieder unserer Kanzlei haben in einigen der größten Umweltstrafverfahren der deutschen Justizgeschichte die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt. Zudem verfügen wir bei Bedarf über ein Netzwerk von ausgewiesenen Experten, um die technischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen etwaiger Vorwürfe sachgerecht beurteilen und aufarbeiten zu können.

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