Zwischenerfolg für Autobauer im „Dieselskandal“ – Ermittler dürfen Akten von VW-Kanzlei vorerst nicht auswerten

Zwischenerfolg für Autobauer im „Dieselskandal“ – Ermittler dürfen Akten von VW-Kanzlei vorerst nicht auswerten

Die Staatsanwaltschaft München darf Akten, die bei der von Volkswagen mit internen Ermittlungen zur „Dieselaffäre“ beauftragen Kanzlei Jones Day beschlagnahmt wurden, vorerst nicht auswerten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht bereits im Sommer letzten Jahres...